Foto: Herwig Lehner

Die dunkle Seite der Justiz

Geschworene, Gutachter, lange Verhandlungsdauern und die fragliche Unabhängigkeit der Richter - wie fehleranfällig ist unser System?

Text von Yvonne Widler

Gerade ist einer der spektakulärsten Prozesse Österreichs zu Ende gegangen. Der Gra- zer Amokfahrer Alen R. wurde wegen dreifachen Mordes und 108-facher versuchter Tötung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zwei Stunden lang haben die Ge- schworenen sich beraten. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Die Gerichtspsychiater Peter Hofmann

und Jürgen Müller erklärten R. nämlich für schizophren. Psychiater Manfred Walzl attestierte R. zwar eine Per- sönlichkeitsstörung, aber die habe mit Schizophrenie und Paranoia nichts zu tun. Und dann sprach die Psy- chologin Anita Raiger. Sie war die letzte Gutachterin, die die Geschworenen in dem Verfahren hörten, nur kurz, bevor sie sich zur Beratung zurückzogen. Raiger be- schreibt Alen R. als kaltherzig, berechnend, gefühllos und überdurchschnittlich intelligent.

Und dann geschah die Überraschung: Die Geschworenen gehen vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab und erklä- ren R. einstimmig für zurechnungsfähig und geistig ab- norm (Paragraph 21/2). Sie mussten entscheiden, welche Gutachter recht hatten. Walzl und Raiger konnten sie

überzeugen. Doch wie leicht können Fehler passieren?

Dass Menschen unschuldig inhaftiert werden und jahrelang die Verbrechen anderer hinter Gittern verbüßen müssen, wissen wir. Wie oft das hierzulande vorkommt, wis- sen wir allerdings nicht. Der berühmteste Fall in Österreich ist jener von Peter Heideg- ger: Kurz nachdem er am  10. Juni 1994 als Mörder der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, nannte ein Augenzeuge der Polizei ei- nen anderen Täter. Die Gerichte wiesen dennoch alle Anträge auf Wiederaufnahme ab. Erst sieben Jahre später wurde der Fall neu aufgerollt, Heidegger im Jahr 2003 entlas- sen und der richtige Täter verurteilt. Ein Jahr Nach seiner Freilassung erhielt Heidegger für 2865 Tage hinter Gittern 950.000 Euro, die höchste je in Österreich ausgezahlte Haftentschädigung. Einen Großteil davon  musste er allerdings für die angefallenen Verteidigungskosten zahlen.

Die Haftentschädigung ist im strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) geregelt. Bis zum Budgetbegleitgesetz 2011 wurden in Österreich von der Finanzprokuratur pro zu Unrecht in Haft verbrachtem Tag 100 Euro ausbezahlt, im Jahr 2011 wurde die Höhe auf 20 bis 50 Euro pro Tag reduziert.

Von 2011 bis 2015 wurden in Österreich rund 3,5 Millionen Euro an Geschädigte ent- richtet: wegen gesetzeswidriger und ungerechtfertigter Haft - und wegen Wiederauf-

nahmen. Ein Ersatzanspruch steht daher zu, wenn je- mand beispielsweise in Untersuchungshaft genommen und später aufgrund einer nicht hinreichenden Beweis- lage freigesprochen wurde, oder jemand von der Polizei gesetzwidrig festgenommen wurde. Das heißt,  Ersatz- leistungen werden aufgrund dieser verschiedenen Grundlagen gewährt; diese werden in der Statistik aller- dings nicht getrennt. Eine eigene Aufzählung von reinen „Fehlurteilen“ ist nicht verfügbar.

Die Justiz kann auf Anfrage nicht sagen, wie viele Men- schen hierzulande tatsächlich unschuldig inhaftiert wurden. Geführt werden jedoch die Zahlen über Wieder- aufnahmen von Verfahren - und das waren von 2013 bis September 2016 insgesamt 223 Fälle. Aus diesen geht je-

doch  nicht hervor, ob es in der Folge auch zu einer anderen Entscheidung als im ersten Verfahren gekommen ist.

Wenn der Staat gegen einen Bürger einen Prozess führt, so ist dies ein Strafprozess – das Herzstück unseres Justizsystems, wenn man so möchte. Bei besonders schwerwie- genden Straftaten werden Geschworenengerichte eingesetzt. Doch wie fehleranfällig ist so ein Prozess hierzulande? Wie fehleranfällig ist unser Justizsystem? Jedem Bürger steht es offen, sich als Zuhörer in öffentliche Verhandlungen zu setzen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was es heißt, in Österreich vor Gericht zu stehen. Also tun wir das.

Foto: APA/Scheriau

Alen R. wurde am 29. September 2016 zu lebenslanger Haft und anschließender Einweisung in eine Anstalt verurteilt.

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Foto: APA/Ratzer

Peter Heidegger im Jahr 2003.

Foto: Yvonne Widler

Die Verhandlung

Andreas G. wurde 1983 in Wien geboren. Nach einem turbulenten und von Leid geprägten Leben wird er 33 Jahre später in Handschellen in den großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht geführt. Er trägt einen blauen Pullover, eine schwarze Adidas-Trainingshose und Sandalen, unter denen weiße Sportsocken hervorblitzen. Der Blick des kleinen, übergewichtigen Mannes ist stets auf den Boden gerichtet, dennoch erkennt man sein errötetes Gesicht. Er sieht viel jünger aus als er ist. Andreas G. muss nun auf der Bank vor seinem Pflichtverteidiger Platz nehmen, zwei Polizisten befreien ihn von den Handschellen. Er hebt das erste Mal seinen Kopf und ist sichtlich eingeschüchtert von dem großen prunkvollen Raum. In den Zuschauerbänken sieht man ein paar Journalisten sowie Studenten. Die Geschworenen sitzen Andreas G. gegenüber. Er blickt sie an, sie ihn. Als er schließlich von der Richterin befragt wird und sich in die Mitte des Raumes setzen muss, antwortet er schüchtern und leise.

„Wie geht es Ihnen?“

„Ich lebe seit sieben Monaten auf Z6. Das einzige Problem ist, dass ich so zugenommen habe.“

Z6 ist ein Teil der Sonderkrankenanstalt der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Andreas G. ist psychisch krank. Er wiegt heute 25 Kilo mehr als zu Beginn der Aufnahme auf der Station. Die Medikamente, die er nehmen muss, sind schuld daran. Er wurde nämlich bereits begutachtet und als psychisch krank eingestuft. Heute geht es darum, ob Andreas G. versucht hat, zu töten. Entscheiden werden das Geschworene, denn das sieht das österreichische Gesetz so vor. Es ist eine bunte Mischung an Persönlichkeiten, die sich an diesem Tag in der Geschworenenbank eingefunden hat.

Andreas G. erzählt noch einmal seine Geschichte. Die Mutter leide schon seit seiner Geburt an einer psychischen Krankheit, aber das sei immer irgendwie gegangen. Denn der Vater war da. Andreas G. hat nach einer Koch-und Kellnerlehre eine Stelle beim Nobelrestaurant Plachutta bekommen. Dann, vor acht Jahren, erlebte er eine

schmerzhafte Trennung von seiner damaligen Lebensgefährtin. Ab da ging es bergab. Alkohol, Depression, Baumgartner Höhe, Medikamente, Arbeitslosigkeit, Bruch mit den Eltern, Obdachlosigkeit. Und dann kam dieser Abend im letzten August: Andreas G. wacht in einer U-Bahnstation auf und bemerkt, dass ihm alles gestohlen wurde. Ausweise. Geld. Alles weg. Er ruft seine Mutter an, sie will ihm nicht helfen, sie legt auf. Er wird wütend. Seinen Vater kann er nicht anrufen, denn er ist mittlerweile schwer krank und liegt zu diesem Zeitpunkt auf der Intensivstation. Auf der Suche nach Kleingeld begibt sich Andreas G. zur Oper, er bettelt

dort Passanten an. Zuerst eine Frau, die er schließlich zu würgen beginnt, als sie ihm kein Geld geben will. Sie schreit, er lässt von ihr ab und zieht weiter. Ein paar Minuten später geschieht das gleiche bei einem männlichen Passanten, der gerade oben beim vier Meter hohen Geländer der Garage am Karlsplatz steht. Wieder packt Andreas G. den Hals, der Mann kippt etwas nach hinten, kann sich aber losreißen.

Hat Andreas G. versucht, diese beiden Menschen zu töten?

Wollte er die Frau erwürgen und den Mann in die Tiefe stürzen?

Um den Geschworenen die Antwort auf diese Fragen zu erleichtern, werden in den kommenden drei Stunden Zeugen befragt, Skype-Videokonferenzen abgehalten und die Opfer angehört. Die angegriffene Frau wird ihre erste protokollierte Aussage revidieren. Sie hätte das so nicht gesagt, der Junge täte ihr irgendwie leid, sie hätte nie Todesangst gehabt. Außerdem sei so viel Zeit vergangen. Andreas G. sei kein böser, sondern ein kranker Mensch. Das zweite Opfer allerdings bleibt bei der ursprünglichen Aussage, in der der Mann meinte, Andreas G. wollte ihn diese vier Meter bewusst in die Tiefe stürzen und töten.

Die Geschworenen dürfen Fragen stellen. Sie machen von diesem Recht - oder dieser Pflicht  - allerdings keinen Gebrauch. Ganz zum Schluss, da spricht der Gutachter. Gebannt hören ihm alle zu.

Der Gutachter spricht

Andreas G. sei schwer psychisch krank. Als er dieser Frau an den Hals ging, da sah er vermutlich seine Mutter vor sich und die ganze Wut, die er auf sie hatte. Andreas G. leide unter einer schizo-affektiven Psychose, welche eine Kombination von zwei schweren Erkrankungen sei. „Herr G. hat die gesamte Palette abbekommen, zudem ist er manisch-depressiv“, so der Gutachter. Andreas G. hätte an diesem Abend im August

jeglichen Sinn für Realität verloren. Er habe sich in einem Zustand befunden, in dem er anders sieht, hört und denkt. 2,5 Prozent der Weltbevölkerung würden an dieser Art von psychischer Krankheit leiden, größtenteils seien diese Menschen nicht gefährlich, wenn sie gut behandelt werden.  Die einzige Ausnahme seien aber

Menschen wie Andreas G. Er sei eine Gefahr, weil er als Obdachloser nicht die Möglichkeit gehabt hätte, seine Krankheit behandeln zu lassen. Der Gutachter meint, dass der für G. so unerträgliche Zustand nach der Trennung seiner Lebensgefährtin der erste Schub seiner Krankheit war. Fälschlicherweise hatte er es jedoch als Trennungsschmerz abgetan. Es handle sich um eine genetische Erkrankung, Andreas G. wurde mit dieser Anlage geboren. Heilung gebe es keine, aber eine gute Behandlungsmöglichkeit. Die Mutter von Andreas G. leidet seit jeher an einer bipolaren Störung und auch sie war manisch-depressiv. „Wenn man ihn gut behandelt, kann er genauso wie die restliche Bevölkerung leben, aber Herr G. benötigt eine lebenslange Medikation, er darf nie aufhören, seine Tabletten zu nehmen“, sagt der Gutachter. Bedingte Nachsicht mit Auflagen wird empfohlen.

Während der Experte spricht, wippt Andreas G. die ganze Zeit nervös mit dem rechten Fuß. Was er auf keinen Fall möchte, ist in eine Anstalt für psychisch abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das wäre das Schlimmste, was Andreas G. passieren könnte. Endstation Asten oder Göllersdorf – denn jeder weiß, dort kommt man nicht wieder raus. Die Geschworenen benötigen eine Stunde, um die Fragen der Richterin zu beantworten und zu einer Entscheidung zu kommen.

Foto: Yvonne Widler

Diese Geschworenen müssen entscheiden, ob Andreas G. versucht hat, zu töten.

Endstation Asten oder Göllersdorf – denn jeder weiß, dort kommt man nicht wieder raus.

Foto: fotolia/schuckart

Der Gutachter

Der Richter

Der Justizminister

Das Urteil

Der Richter

Der Gutachter

Das Urteil für Andreas G.

Der Justizminister

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Wolfgang Brandstetter (ÖVP)

Nach einer Stunde der Beratung erscheinen die Geschworenen wieder im Gerichtssaal. Das Urteil steht fest: Andreas G. hat versucht, zu töten. Das Strafausmaß legt die Rich- terin fest. Sie zeigt sich milde. Er darf in eine betreute Einrichtung, unter strengsten Auflagen. Zehn Jahre lang kein Alkohol, keine sonstigen Drogen. Regelmässige Kon- trollen. Andreas G. atmet auf.

Er bedankt sich in einem sehr emotionalen Moment laut bei den Geschworenen und entschuldigt sich bei den Opfern. Sein Pflichtverteidiger ermahnt ihn, ruhig zu sein. Die Richterin schmunzelt kurz, dann nimmt sie das Telefon in die Hand und ordnet die Enthaftung an. Andreas G. wird nun von einem Sozialarbeiter in sein neues Zuhause gebracht. Im Gerichtssaal waren keine seiner Freunde, niemand von der Familie. Der letzte, der den Gerichtssaal verlässt, ist der Pflichtverteidiger von Andreas G. Er legt seinen Talar ordentlich zusammen und packt ihn in ein Plastiksackerl. Dann verlässt auch er den Schwurgerichtssaal. Warum die Richterin sich milde gezeigt hat, führt Gutachter Reinhard Haller nach seiner Einschätzung auf die Ansprache des Sachver- ständigen zurück. "Am Ende entscheidet eine Person, das ist der Gutachter".

Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung

Reinhard Haller, Psychiater und Sachverständiger

Was bedeutet Gerechtigkeit für Sie?

Das Wichtigste ist der Anspruch der Menschen auf unabhängige Richter. Wenn Richter wirklich völlig unbeeinflusst und unabhängig ihre Arbeit machen können, dann ist die Chance, dass auch die Entscheidungen auf eine hohe Akzeptanz stoßen, wesentlich größer. Sobald die Möglichkeit besteht, Richter zu beeinflussen – sei es bei der Ernen- nung, sei es bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, dann ist der Anspruch auch letztendlich schwindend. Man muss aber auch berücksichtigen, dass Gerechtigkeit etwas sehr Sub- jektives sein kann, dass die Menschen, die in einem Prozess verlieren, es als ungerecht empfinden, wenngleich die objektiv vorhandenen Beweismittel jedes Gericht zur selben Entscheidung bringen würden.

Wo sehen Sie die Schwächen im österreichischen Justizsystem?

Wir sind auf einem sehr hohen Niveau in Österreich. Man könnte durchaus einiges verbessern. Beispielsweise durch einen Rat der Gerichtsbarkeit, um  noch mehr Unabhängigkeit zu schaffen. Dass bei Besetzungen jeder politische Einfluss ausgeschlossen wird. Jetzt ernennt der Bundespräsident über Vorschlag des Justizministers, in vielen Fällen ernennt der Justizminister. Wir haben

aber keinen solchen Rat der Gerichtsbarkeit. Die Grundlagen unseres Systems könnte man durch diesen, der mehrheitlich aus gewählten Richtern besteht, noch erheblich verbessern.

Gehört die Geschworenengerichtsbarkeit abgeschafft?

Die Geschworenengerichtsbarkeit sehe ich als sehr problematisch. Ja, ich bin der Mei- nung, sie gehört abgeschafft. Mittlerweile muss man darüber nachdenken, ob es nicht bessere Möglichkeiten gäbe. Es ist auch zum Teil eine Überforderung der Geschwore- nen, die über das Rechtssystem und die verschiedenen Delikte, mit denen sie sich aus-

einandersetzen müssen, einfach zu wenig wissen. Ich will den Laien nicht die Berechtigung absprechen, aber es sind zum Teil Fragen, mit denen sie konfrontiert werden, mit denen sie verständlicherweise überfordert sind. Man mutet ihnen zu viel zu. Und das Zweite: Diese Urteile sind ja nicht zu begründen. Das kommt noch

hinzu. Dass die Bekämpfung dieser Urteile erheblich schwieriger ist als begründete Ur- teile, die von Richtern kommen. Weil der Richter seine Beweiswürdigung und seine rechtliche Beurteilung ausführen muss. Beim Geschworenenprozess ist es so, dass die Geschworenen an sie gerichtete Fragen beantworten müssen. Sagen die Geschworenen auf eine Frage „JA“, dann heißt das für das Gericht „JA“. Man kann dann vielleicht die Höhe der Strafe bekämpfen. Aber wenn das Verfahren korrekt gelaufen ist, kann man nichts daran ändern.

Es gibt keine Möglichkeit, den Wahrspruch zu ändern?

Der Richtersenat könnte das Urteil aussetzen, wenn der Richter meint, die Geschwore- nen sind einem Irrtum oder Fehler unterlegen. Das gilt aber nur bei gravierenden Fehl- einschätzungen. Genau dort, wo es um die strengsten Strafen geht, wo es um lebens- lange Haftstrafen geht, genau dort erschwert man die Bekämpfbarkeit und mutet den Laien die alleinige Entscheidung zu. Die Richter entscheiden dann lediglich bei der Strafbemessung mit. Es ist im Interesse der Rechtstaatlichkeit geboten, da etwas an- ders zu machen. Das spiegelt übrigens auch die Stimmung unter Richtern wider.

Sehen Sie ein Problem bei der Art und Weise, wie hierzulande Gutachter eingesetzt werden?

Man darf den Richtern und der Staatsanwaltschaft nicht vorwerfen, dass wir uns durch Gutachter beeinflussen lassen oder ein Verfahren dadurch lenken. Wir sind wirklich daran interessiert, ein objektives Urteil zu fällen und brauchen dafür Sachverständige.

Stichwort „Zweiklassenjustiz“, wie denken Sie darüber?

Ich glaube, dass unser Justizsystem genauso tauglich und gut funktioniert, egal ob man arm oder reich, gebildet oder ungebildet ist. Dass der Gebildete sich leichter tut, Zu- sammenhänge zu verstehen, ist aber klar. In unserer Ethikerklärung steht, dass es Priorität hat, uns einer einfachen Sprache zu bedienen, die alle verstehen. Und dem folgen wir. Zudem sage ich ganz ehrlich, der teure Star-Anwalt muss nicht der bessere Anwalt sein. Dass der gut Bezahlte vielleicht motivierter ist, das hängt vom einzelnen

und dessen Verantwortung ab. Es kann schon sein, dass Geld da einen Faktor darstellt. Aber  unterstellen würde ich das prinzipiell nicht, denn ich habe sehr viele enga- gierte  Pflichtverteidiger gesehen.

Sind „Fehlurteile“ unter Richtern ein Thema, das sie beschäftigt?

Ein Fehlurteil liegt dann vor, wenn alle Rechtsmittelin- stanzen zum selben Ergebnis gekommen sind und sich nachher herausstellt, dass das Urteil trotzdem falsch

war. So etwas kann weiterhin passieren. Wir sind alle Menschen. Wir müssen Sachver- halte beurteilen, die in der Vergangenheit liegen. Die, die beurteilen müssen, waren nicht dabei. Wir müssen Geschichten rekonstruieren. Sind angewiesen auf objektive Beweismittel. Je mehr, umso leichter. Dort, wo es nur von Zeugen abhängt, müssen wir den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen beurteilen und prüfen. Mit Sicherheit kann man nicht sagen, ob er oder sie die Wahrheit sagt oder nicht. In Zusammenhang mit ande- ren Beweismitteln muss man sich ein Bild machen, den Sachverhalt feststellen, be- gründen und zu einer Entscheidung kommen. Fehler können immer passieren, aber in Österreich sind das relativ wenige Fälle, denke ich.

Der Psychiater und Gutachter Reinhard Haller meinte, gerade bei Sexualdelikten wür- den viele Unschuldige Strafen abbüßen.

Das Hauptproblem bei Sexualdelikten ist, dass zwei Menschen beteiligt waren, die zwei unterschiedliche Aussagen tätigen. Mehr hat man meist nicht. Es gibt in solchen Fällen kaum objektive Beweismittel. Sondern lediglich die Behauptung des Opfers und die Rechtfertigung des Täters. Wem glaubt man?  Das ist nicht so leicht. Auch die Medien spielen hier im Übrigen eine wichtige Rolle. Mit jedem Artikel, wo jemand verdächtigt wird, wird eine Erwartungshaltung produziert. Bei schwerwiegenden Taten potenziert sich das. Der Druck auf die Richter ist manchmal enorm. Dem müssen sie aber freilich professionell standhalten können.

Was bedeutet Gerechtigkeit für Sie?

Juristisch betrachtet gibt es kein besseres System als das rechtsstaatliche, das sicher- stellt, dass unabhängige Richter entscheiden, und der Betroffene Verfahrensgarantien und Rechtsmittelmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann, die in Österreich durch die EMRK verfassungsrechtlich abgesichert sind und der internationalen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg unterliegen. Freilich ist auch der Rechtsstaat nicht unfehlbar, aber er bietet die größtmögliche Gewähr für die Verwirklichung von Gerechtigkeit, damit das Recht seine eigentliche Funktion, Frieden zu stiften und zu erhalten, erfüllen kann. Dazu gehört auch Transparenz der Entschei- dungen, und gerade in diesem wichtigen Punkt haben wir zuletzt mit der Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften und dem unabhängigen Weisungsrat

wesentliche Fortschritte erzielt. Nicht zuletzt ist darauf auch die deutliche Verbesserung der Justiz im jüngsten Vertrauensindex zurückzuführen. Aber damit darf man sich freilich nicht zufriedengeben, da ist noch mehr drin!

Wie beurteilen Sie den österreichischen Strafprozess in Hinblick auf die Frage der Gerechtigkeit?

Auch im österreichischen Strafprozessrecht wird aus meiner Sicht das Prinzip der Gerechtigkeit gut verwirklicht, insbesondere durch den Zweifelsgrundsatz oder den Grundsatz, dass nur das im Urteil verwendet werden darf, was in öffentlicher und mündlicher Hauptverhandlung erörtert wurde. Im Zweifel ist freizusprechen, und die Verhandlung muss grundsätzlich öffentlich und die Entscheidungsfindung transparent sein.

Wie ist Ihre Meinung zu Geschworenengerichtsbarkeit?

Ich hab schon in meiner Zeit als Universitätslehrer und auch als Strafverteidiger die Ansicht vertreten, dass in diesem Bereich einiges verbessert gehört. Es mangelt ja hier vor allem an der Transparenz der Entscheidungsfindung, weil sich die Urteile ja nur auf den „Wahrspruch der Geschworenen“ stützen und nicht weiter begründet werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Derzeit sehe ich aber keine Möglichkeit, hier rasch etwas zu verbessern. Die Konsensfindung wäre vermutlich schwierig, und wir haben ohnehin sehr viele Baustellen, die uns voll auslasten.

Wie unabhängig sind Österreichs Richter ?

Wir haben in Österreich mit der Selbstverwaltung der Justiz ein gewachsenes und gut funktionierendes Sys-

tem, das mit Richterrats-Modellen zwar nicht identisch, aber in seinen Ergebnissen als gleichwertig zu betrachten ist. Ein zentrales Element des österreichischen Systems sind die unabhängigen richterlichen Personalsenate, die sich ausschließlich aus Richtern zusammensetzen und darüber hinaus mehrheitlich von diesen gewählt werden. Den Personalsenaten kommen zahlreiche wichtige Aufgaben – wie z.B. die Leistungsbeur- teilungen für Richter und die Festlegung der Geschäftsverteilungen – zu. Ganz zentral ist ihre maßgebliche Mitwirkung an der Besetzung richterlicher Planstellen. Die Perso- nalsenate erstatten Besetzungsvorschläge, die bei der – auf Grund der verfassungs- rechtlichen Verantwortung durch den Bundesminister für Justiz erfolgenden – Beset- zung in der Form berücksichtigt werden, dass in der Praxis ausschließlich solche Be- werber auf die ausgeschriebenen Planstellen ernannt werden, die in einem solchen richterlichen Besetzungsvorschlag aufscheinen.

Wenn es um Gutachter in einem Prozess geht: Wie beurteilen Sie die österreichische Variante? In der Schweiz beispielsweise gibt es Gutachterkommissionen.

Bereits zu Beginn meiner Amtszeit habe ich mich für eine Neuregelung bei der Bestellung von Sachverständi- gen eingesetzt und eine Rechtslage erreicht, die seit Jän- ner 2015 in Kraft ist. Seitdem ist sichergestellt, dass die Verteidigung einen stärkeren Einfluss auf die Bestellung hat. Bei Kenntnis eines Befangenheitsgrundes oder bei begründeten Zweifeln an der Sachkunde des Sachver- ständigen haben Beschuldigte durch die Neuregelung nun die Möglichkeit, auch selbst die Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen der gerichtlichen Beweis- aufnahme zu verlangen, wenn ihren Bedenken gegen

den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen nicht entsprochen wird. Mit dieser Reform haben wir somit eine erhebliche Verbesserung im Sinne der Waffen- gleichheit geschaffen. Aber wirklich zufriedenstellend ist die Situation insgesamt noch nicht, da bleibt noch einiges zu tun.

Wo könnte man Ihrer Meinung nach beim Strafprozess oder im Justizsystem hierzu- lande nachbessern bzw. wo wollen Sie nachbessern? Und wo liegen hier die Stärken in Österreich?

In meiner bisherigen Amtszeit habe ich bereits zwei Reformpakete im Bereich der Strafprozessordnung verabschieden können. Mit 1. Jänner 2015 traten Neuerungen in Kraft, mit denen die Balance zwischen Verfahrensbeschleunigung einerseits und star- kem Rechtsschutz andererseits wirklich gelungen ist. Und erst am 1. Juni sind neue Re- gelungen in Kraft getreten, die zu weiteren Verbesserungen für Opfer von Straftaten geführt haben. Aber es gilt auch hier noch viel zu tun, wir haben in manchen Bereichen nach wie vor erhebliche Probleme mit der Verfahrensdauer, die ja auch ein MRK-The- ma ist. Da wird man im Interesse der Verkürzung der Verfahren noch einiges ändern müssen. Auch Neuerungen im Sinne von noch mehr Transparenz sollten vorangetrie- ben werden, wie z.B. die generelle audiovisuelle Aufzeichnung von Prozessen. Mehr Transparenz schafft mehr Vertrauen in die Justiz, und das zu stärken, muss unsere permanente Aufgabe sein. So gesehen ist die Optimierung der Strafprozessordnung und generell aller Bereiche in der Justiz etwas, das uns dauerhaft beschäftigten muss.

Gibt es viele Justizirrtümer in Österreich?

Reinhard Haller: Justizirrtümer sind die größten Ungerechtigkeiten,  die gibt es überall, nicht nur in Österreich. Da redet man natürlich nicht gerne drüber. Man kommt sehr schwer zu Zahlen, in der Kriminologie generell ist die Dunkelziffer sehr hoch. Ich be- fürchte, dass die Justiz auch ein ganz großes Dunkelfeld hat, was Irrtümer betrifft.

Wo sehen Sie die größten Schwächen unserer Justiz?

Es gibt einerseits strukturelle Aspekte, zu denen die Laiengerichtsbarkeit gehören wür- de. Es gibt aber auch emotionale Momente, die für mich das größte Problem sind. Der Umgang mit Personen, die wegen eines Sexualdeliktes beschuldigt sind, das ist derzeit ein Thema, das überall diskutiert wird. Auch aus jeder politischer Partei heißt es immer

nur, man solle diese Menschen viel strenger bestrafen. Aus dieser Stimmung heraus kommen diese Menschen am ehesten unter die Räder. Hier findet man häufig unschuldig Verurteilte.

Woran liegt das?

Mein Bereich, die Psychiatrie, leistet leider auch manches dazu, denn die Gutachter ha- ben eine große Macht bei uns. Vor allem im Zusammenhang mit Glaubhaftigkeitsgut- achten ist das ein riesiges Problem. Bei Obsorge-Fragen ist es ein riesiges Problem. Bei Einweisungen in eine Anstalt ist es ein Problem. Die Psychiatrie ist keine exakte Wis- senschaft, das liegt in der Natur der Sache. Aber das von diesen Experten Gesagte wird bei Gericht als absolute Wahrheit angenommen. Gerichtsverfahren sind zudem grup- pendynamische Prozesse und natürlich entwickelt sich auch eine Eigendynamik, die der Richter überhaupt nicht mehr beherrscht.

Also sehen Sie das Problem bei den Gutachtern?

In Österreich haben wir das Problem, dass viel zu viele Menschen nach Paragraph 21

(Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Anm.) eingewiesen sind. Mindestens die Hälfte ist gar nicht gefährlich.  Das hängt sehr stark mit den Gutachtern zusammen, die oft nicht zugeben, dass sie gewisse Dinge gar nicht einschätzen können, weil die Wahrheit ist: Niemand kann in die Zukunft blicken. Wird der Mensch künftig gefährlich sein? Deshalb gehen die Gutachter meist auf Nummer Sicher, weil der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund steht und ein enormer Druck auf ihnen lastet. Der zweite Grund: Die Qualitätsunterschiede bei den Gutachtern. Man müsste auf der einen Seite die Ausbildung verbessern. Auf der

anderen Seite müsste man in solch heiklen Fällen einen zweiten Gutachter hinzuzie- hen. Aber das hat in Österreich überhaupt keine Tradition, hierzulande werden riesige Verfahren mit nur einem Gutachter durchgeführt.

Sie sagten, vor allem bei Sexualstraftätern ist es problematisch.

Bei den Glaubhaftigkeitsgutachten von Sexualdelinquenten gibt es wirklich große Tra- gödien. Nach meiner Einschätzung und nach meinen Untersuchungen sprechen wir von mindestens 30 Prozent Fehlanzeigen. Wir müssen verstehen, dass es keine Methode gibt, mit der man Wahrheit und Unwahrheit unterscheiden kann. Das kann ein Gutach- ter in solchen Fällen nicht. Der Beschuldigte ist aber durch die Anzeige behaftet. Im Bereich der Sexualdelikte sitzen viele Menschen in Österreich unschuldig im Gefängnis, davon bin ich überzeugt. Das hat auch mit der Hypersexualisierung der Gesellschaft zu tun. Wir suchen einen Sündenbock, jemanden, der noch schlechter ist, der ganz furcht- bar ist, und das ist zum Beispiel der Kinderschänder.  Auf den konzentriert sich die ganze Wut der Gesellschaft. Ich will das nicht beschönigen, aber es ist eine Hexenjagd- Stimmung entstanden und da passieren meiner Meinung nach oft schlimme Fehler.

Heißt es nicht: im Zweifel für den Angeklagten?

Das wäre der nächste Punkt, den ich kritisiere. Dieser Grundsatz wird bei manchen De-

likten völlig ausgeschaltet. Das Gericht sagt: „Wir haben den Eindruck…“ - und so ist der Zug abgefahren, dann hat dieser Mensch keine Chance mehr. Gerade Sexualtä- ter und Kinderschänder, die sind ja vielfach gestraft, denn sie bekommen eine hohe Strafe, die von Jahr zu Jahr wächst. Sie haben keine Chance auf eine Drittelre- duzierung oder auf eine Halbstrafe, was jeder Mörder und Bankräuber bekommt. Dieser Mensch ist zudem Freiwild im Gefängnis, er kann nicht einmal die Stunde spazieren im Freien genießen, weil er Angst haben muss, er bekommt ein Messer in den Rücken. Seine Frau lässt sich scheiden, seine Kinder wollen nichts mehr mit ihn

zu tun haben. Danach bekommt er keinen Job. Man ist stigmatisiert, ist sozial vernich- tet. Er muss Schmerzensgeld zahlen, er muss Psychotherapiekosten zahlen, jede von diesen Maßnahmen ist verständlich, aber gesamt gesehen, herrscht da ein unglaubli- ches Ungleichgewicht.

Was wäre eine Lösung?

Wenn es um Prognosestellungen geht, müsste man Kommissionen bestellen. In der Schweiz beispielsweise macht man das in manchen Kantonen. In diesen Kommissionen sitzen Experten aus der Justiz, vom Vollzug, ein Psychiater, jemand von der Polizei, ein Therapeut. So beruht das Ganze dann nicht nur auf der Meinung eines einzelnen und man erhält ein stimmigeres Gesamtbild. Ein weiterer Vorteil solcher Kommissionen ist, dass die Angst der Gutachter vor einer "falschen" Aussage nicht mehr gegeben wäre. Ich spreche hier von der Rache der Inhaftierten, von medialer Rache, der Rache der Öf- fentlichkeit. Ich bin überzeugt, dass es mit solchen Kommissionen viel weniger Fal- scheinweisungen und Fehlurteile geben würde.

Österreich ist ja eines der wenigen europäischen Ländern, das Laien noch einsetzt.

In der Justiz sagt man, das gesunde Volksempfinden ist ein wichtiger Wert. Den mag man vertreten wissen. Das ist gefährlich. Würden wir uns immer nach dem richten, hätten wir noch die Todesstrafe für manche Verbrechen. Das ist also kein verlässlicher Parameter. Man muss die Laiengerichtsbarkeit wirklich infrage stellen, denn da passie- ren viele Fehler, denke ich. Laien sagen mir oft, sie hätten sich nicht ausgekannt und hätten gemacht, was der Richter gesagt hat. Ich glaube, dass das Gericht für Menschen eine furchtbar erschreckende Situation ist. Der Laie weiß ja nicht einmal, dass es Zivil- und Strafrecht gibt. Außerdem glaube ich, dass da gruppendynamische Prozesse ablau- fen, die nicht zu logischen, sondern zu emotionalen Entscheidungen führen.

Wie beurteilen Sie die Ambitionen der Pflichtverteidiger?

Das ist leider nicht wie im Film, dass der Anwalt sich so massiv für den Angeklagten einsetzt. Oft treffen sie sich fünf Minuten vor der Verhandlung und lernen sich erst da kennen.

"Auf Kinderschänder konzentriert sich die Wut der Gesellschaft.  Ich will nichts beschönigen, aber es ist eine Hexenjagd-Stimmung."

Foto: APA/Fohringer

"Wir müssen Geschichten rekonstruieren. Sind angewiesen auf objektive Beweismittel. Je mehr, umso leichter."

Foto: Kurier

"Mir ist auch sehr wichtig, dass die unabhängigen Richter in der Zivilgesellschaft stark präsent sind."

"Die Geschworenengerichtsbarkeit sehe ich als sehr problematisch. Ja, sie gehört abgeschafft."

Foto: Kurier

"Wirklich zufriedenstellend ist die Situation insgesamt noch nicht. Es gibt noch einiges zu tun."

"Im Bereich der Sexualdelikte sitzen viele Menschen unschuldig im Gefängnis, davon bin ich überzeugt."

Foto: APA/Jaeger

Seit Dezember 2013 ist Brandstetter Justizminister. Zuvor war er als STrafverteidiger und Hochschullehrer tätig.

Foto: APA/Stiplovsek

Haller 2012 beim Prozess gegen Milosav M. Er soll den dreijähri- gen Cain mit einem Besenstiel zu Tode geprügelt haben.

Foto: APA/Hochmuth

Richter Helene Gnida, beim Prozess gegen Ernst Strasser.